Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 23. März 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen ("AGB") regeln die Geschäftsbeziehung zwischen LeakShield Technologies LLC, einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach dem Recht des Staates Washington, vertreten durch Nico Schöneburg, mit Sitz in 522 W Riverside Ave #7606, Spokane, WA 99201, USA (nachfolgend "Auftragnehmer"), und dem Kunden, der die Leistungen des Auftragnehmers in Anspruch nimmt (nachfolgend "Auftraggeber"). Mit Annahme eines Angebots oder Leistung der Anzahlung erklärt sich der Auftraggeber mit diesen AGB in vollem Umfang einverstanden.
1. Geltungsbereich
Diese AGB gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber. Abweichende oder entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt deren Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte zwischen den Parteien, sofern es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
2. Vertragsgegenstand
Der Auftragnehmer erbringt KI-Entwicklungsdienstleistungen auf Projektbasis, insbesondere:
- KI-gestützte Chatbots und konversationelle Schnittstellen
- Sprachagenten und Telefonie-Integrationen
- API-Integrationen und Workflow-Automatisierung
- Maßgeschneiderte KI-basierte Web- und Mobilanwendungen
- KI-Beratung und technische Architekturplanung
Sämtliche Leistungen werden als White-Label-Lösungen bereitgestellt. Der Auftraggeber ist berechtigt, die Ergebnisse unter eigenem Namen an seine Endkunden weiterzuverkaufen, zu vertreiben oder einzusetzen. Der konkrete Leistungsumfang, die Funktionalitäten, der Zeitplan und die Vergütung werden im jeweiligen Projektangebot ("Angebot") festgelegt.
3. Vertragsschluss
Der Vertragsschluss erfolgt in folgenden Schritten:
- Discovery Call: Ein unverbindliches Erstgespräch zur Erfassung der Anforderungen, Zielsetzungen und Rahmenbedingungen des Auftraggebers. Dieses Gespräch ist kostenfrei.
- Angebot: Auf Grundlage des Erstgesprächs erstellt der Auftragnehmer ein schriftliches Angebot mit Angaben zu Leistungsumfang, Meilensteinen, Zeitplan und Vergütung.
- Annahme: Der Auftraggeber nimmt das Angebot schriftlich an (E-Mail genügt). Mit der Annahme des Angebots erklärt sich der Auftraggeber zugleich mit diesen AGB einverstanden.
- Anzahlung: Die Projektarbeit beginnt nach Eingang der Anzahlung gemäß Abschnitt 4.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Vor Beginn der Arbeiten ist eine nicht erstattbare Anzahlung in Höhe von 50% des Gesamtprojektpreises fällig. Die Aufnahme der Arbeiten erfolgt erst nach Zahlungseingang.
- Die verbleibenden 50% werden nach Abnahme der Endlieferung gemäß Abschnitt 7 fällig.
- Alle Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum zahlbar.
- Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 1,5% pro Monat (18% p.a.) auf den ausstehenden Betrag erhoben, berechnet ab Fälligkeitsdatum.
- Sämtliche Preise verstehen sich in Euro (EUR), sofern im Angebot nicht anders angegeben.
- Bankgebühren, Währungsumrechnungskosten oder Transaktionsgebühren gehen zulasten des Auftraggebers.
5. Leistungsumfang und Änderungen
- Das Angebot definiert den vereinbarten Leistungsumfang. Anforderungen, die über den vereinbarten Umfang hinausgehen, gelten als Änderungsanforderung (Change Request).
- Änderungsanforderungen sind schriftlich einzureichen. Der Auftragnehmer wird diese bewerten und ein gesondertes Angebot mit angepasstem Zeitplan und Kosten erstellen.
- Die Umsetzung von Änderungsanforderungen beginnt erst nach schriftlicher Freigabe des Zusatzangebots durch den Auftraggeber.
- Genehmigte Änderungen können zu Anpassungen des Projektzeitplans führen. Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich über geänderte Termine.
6. Feedback und Revisionen
- Pro Projektmeilenstein sind zwei (2) Revisionsrunden im Leistungsumfang enthalten. Eine Revisionsrunde umfasst ein konsolidiertes Feedbackpaket zu den jeweiligen Meilenstein-Ergebnissen.
- Weitere Revisionsrunden werden mit €150 pro Stunde berechnet.
- Der Auftraggeber hat Feedback innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt eines Meilensteins oder einer Lieferung zu erteilen. Verzögertes Feedback kann zu Projektverzögerungen führen, für die der Auftragnehmer nicht verantwortlich ist.
- Feedback sollte konkret, gebündelt und umsetzbar sein. Widersprüchliches oder unklares Feedback kann ein Klärungsgespräch erforderlich machen, das nicht als Revisionsrunde gilt.
7. Abnahme und Übergabe
- Nach Lieferung eines Meilensteins oder der Endlieferung hat der Auftraggeber sieben (7) Kalendertage Zeit, die Arbeitsergebnisse zu prüfen und etwaige Mängel in Bezug auf den vereinbarten Leistungsumfang zu melden.
- Erfolgt innerhalb der Prüffrist keine schriftliche Rückmeldung oder Beanstandung, gelten die Leistungen als abgenommen.
- Die Abnahme — ob ausdrücklich erklärt oder durch Fristablauf eingetreten — löst die Verpflichtung zur Zahlung des Restbetrags gemäß Abschnitt 4 aus.
- Eine Ablehnung muss eine detaillierte schriftliche Beschreibung der konkreten Mängel in Bezug auf den vereinbarten Leistungsumfang enthalten. Der Auftragnehmer wird berechtigte Mängel innerhalb angemessener Frist beheben.
8. Gewährleistung
- Der Auftragnehmer gewährt nach endgültiger Abnahme eine Gewährleistungsfrist von vierzehn (14) Kalendertagen, in der Fehler (Bugs) kostenfrei behoben werden.
- Als "Bug" gilt eine Abweichung von den im Angebot vereinbarten Spezifikationen. Wünsche nach neuen Funktionen, Erweiterungen oder Änderungen der bestehenden Funktionalität fallen nicht unter die Gewährleistung.
- Fehlermeldungen müssen nachvollziehbare Reproduktionsschritte sowie eine Beschreibung des erwarteten und tatsächlichen Verhaltens enthalten.
- Nach Ablauf der Gewährleistungsfrist können Wartung, Support und Weiterentwicklung im Rahmen eines gesonderten Wartungsvertrags vereinbart werden.
9. Geistiges Eigentum
- Mit vollständiger Bezahlung gehen sämtliche Nutzungs- und Verwertungsrechte an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen auf den Auftraggeber über. Dies umfasst Quellcode, Designs, Dokumentation und sämtliche eigens für das Projekt erstellten Komponenten.
- Der Auftraggeber erhält eine uneingeschränkte White-Label-Lizenz und darf die Ergebnisse frei umbenennen, modifizieren, unterlizenzieren und weitervertreiben.
- Der Auftragnehmer behält das Recht, allgemeine Techniken, Methoden, Werkzeuge und nicht-proprietäres Fachwissen, das im Rahmen der Zusammenarbeit erworben wurde, weiterzuverwenden. Dies umfasst ausdrücklich keinen auftraggeberspezifischen Code, keine Geschäftslogik und keine proprietären Daten.
- Der Auftragnehmer ist berechtigt, die allgemeine Art und Kategorie des Projekts (z. B. "KI-Chatbot für eine Digitalagentur") in seinem Portfolio und Marketingmaterialien zu erwähnen, ohne den Auftraggeber namentlich zu nennen, sofern nicht anders vereinbart.
- Vor vollständiger Bezahlung verbleiben sämtliche Arbeitsergebnisse im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers.
10. Vertraulichkeit
- Beide Parteien verpflichten sich, alle projektbezogenen Informationen, einschließlich Geschäftsstrategien, technischer Spezifikationen, proprietärer Daten und kommerzieller Konditionen, streng vertraulich zu behandeln.
- Die White-Label-Vereinbarung ist vertraulich. Keine Partei wird die Beteiligung des Auftragnehmers an den Produkten des Auftraggebers ohne vorherige schriftliche Zustimmung gegenüber Dritten offenlegen.
- Die Vertraulichkeitspflichten bestehen über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus fort und gelten zeitlich unbegrenzt.
- Auf Wunsch kann eine formelle Geheimhaltungsvereinbarung (NDA) abgeschlossen werden, die bei Bedarf bereits vor dem Erstgespräch unterzeichnet werden kann.
11. Stornierung und Kündigung
- Der Auftraggeber kann den Auftrag jederzeit durch schriftliche Mitteilung (E-Mail genügt) kündigen.
- Die Anzahlung ist in jedem Fall nicht erstattbar.
- Im Falle einer Kündigung stellt der Auftragnehmer die bis zum Kündigungszeitpunkt erbrachten Leistungen anteilig in Rechnung, abzüglich der bereits geleisteten Anzahlung. Übersteigt der Wert der erbrachten Leistungen die Anzahlung, ist die Differenz innerhalb von 14 Tagen zu begleichen.
- Nicht fertiggestellte oder nicht übergebene Arbeitsergebnisse verbleiben im alleinigen Eigentum des Auftragnehmers, bis die vollständige Bezahlung aller erbrachten Leistungen erfolgt ist.
- Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, den Auftrag zu kündigen, wenn der Auftraggeber wesentlich gegen diese AGB verstößt, insbesondere bei Zahlungsverzug, nach schriftlicher Abmahnung mit einer Frist von 14 Tagen zur Abhilfe.
12. Haftungsbeschränkung
- Die Gesamthaftung des Auftragnehmers aus oder im Zusammenhang mit einem Auftrag ist auf den Gesamtwert des jeweiligen Projekts laut angenommenem Angebot beschränkt.
- Der Auftragnehmer haftet in keinem Fall für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust, entgangene Geschäftsmöglichkeiten oder Reputationsschäden, unabhängig von der Anspruchsgrundlage.
- Der Auftraggeber ist allein verantwortlich dafür, dass die Nutzung und der Einsatz der Arbeitsergebnisse allen geltenden Gesetzen, Vorschriften und Branchenstandards entsprechen, einschließlich Datenschutz-, Verbraucherschutz- und KI-bezogener Regulierungen.
- Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewähr, weder ausdrücklich noch stillschweigend, hinsichtlich der Eignung der Ergebnisse für einen bestimmten Zweck über den vereinbarten Leistungsumfang hinaus.
13. Drittanbieter-Dienste
- Projekte können auf Diensten, Plattformen und APIs von Drittanbietern basieren (z. B. OpenAI, Anthropic, AWS, Google Cloud, Twilio u. a.). Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass:
- Sämtliche laufenden API-Kosten, Abonnementgebühren und Nutzungsgebühren für Drittanbieter-Dienste nach der Projektübergabe ausschließlich vom Auftraggeber zu tragen sind.
- Der Auftragnehmer nicht haftet für Serviceunterbrechungen, API-Änderungen, Abkündigungen, Preisänderungen oder Richtlinienänderungen seitens der Drittanbieter.
- Der Auftragnehmer wird im Rahmen der Projektübergabe nach bestem Bemühen alle Drittanbieter-Abhängigkeiten und Konfigurationsanforderungen dokumentieren.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
- Diese AGB und sämtliche hierauf basierenden Aufträge unterliegen dem Recht des Staates Washington, USA, unter Ausschluss der Kollisionsnormen.
- Im Streitfall verpflichten sich die Parteien, zunächst eine gütliche Einigung innerhalb von dreißig (30) Tagen ab schriftlicher Streitanzeige anzustreben.
- Scheitert die gütliche Einigung, werden Streitigkeiten durch verbindliches Schiedsverfahren in Spokane, Washington, nach den Regeln der American Arbitration Association beigelegt. Die Entscheidung des Schiedsrichters ist endgültig und bindend.
- Jede Partei trägt ihre eigenen Kosten und Anwaltsgebühren, sofern der Schiedsrichter nicht anders entscheidet.
15. Schlussbestimmungen
- Diese AGB bilden zusammen mit dem jeweiligen Angebot die vollständige Vereinbarung zwischen den Parteien und ersetzen alle vorherigen mündlichen oder schriftlichen Absprachen.
- Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt (Salvatorische Klausel). Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
- Auf das Recht, eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, kann nur durch ausdrückliche schriftliche Erklärung verzichtet werden. Ein solcher Verzicht gilt nicht als fortlaufender Verzicht oder als Verzicht auf andere Bestimmungen.
- Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung des Schriftformerfordernisses.
LeakShield Technologies LLC
522 W Riverside Ave #7606
Spokane, WA 99201, USA
Kontakt: legal@leaksshield.com